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   BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03   

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https://dejure.org/2003,9901
BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03 (https://dejure.org/2003,9901)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.2003 - 1Z AR 115/03 (https://dejure.org/2003,9901)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 1Z AR 115/03 (https://dejure.org/2003,9901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HGB § 1 Abs. 2; ; HGB § 105 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 38 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Frage der Willkür; Zuständigkeitsbestimmung ZPO , Zuständigkeitsstreit [ZPO § 36 I Nr. 6], Gerichtstandsvereinbarung, Kaufmann kraft Rechtsscheins, Allgemeine Geschäftsbedingungen, ausschließlicher Gerichtsstand, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeitsstreit zwischen Landgerichten; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen ; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Willkürliche Maßnahme des Gerichts; Verweisung trotz eigener Zuständigkeit; Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien; Prorogationsbefugter ...

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 489/03
  • LG Hof - 32 O 709/03
  • LG Hof - 34 O 338/03 O 709/03
  • BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1993, 317/319; 2003 Nr. 32; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17 und 17 a).

    bb) Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn sich das Gericht - bewusst oder unbewusst - darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung die eigene Unzuständigkeit voraussetzt, bei offensichtlich gegebener eigener Zuständigkeit also nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 1993, 317/319).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    bb) Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn sich das Gericht - bewusst oder unbewusst - darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung die eigene Unzuständigkeit voraussetzt, bei offensichtlich gegebener eigener Zuständigkeit also nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 1993, 317/319).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    bb) Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn sich das Gericht - bewusst oder unbewusst - darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung die eigene Unzuständigkeit voraussetzt, bei offensichtlich gegebener eigener Zuständigkeit also nicht möglich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 1993, 317/319).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1993, 317/319; 2003 Nr. 32; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17 und 17 a).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1993, 317/319; 2003 Nr. 32; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17 und 17 a).
  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (vgl. BayObLGZ 1989, 235/238; 1991, 387/389; NJW-RR 2001, 646/647; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 14.03.2000 - 4Z AR 21/00

    Verweisung an das für alle Gesamtschuldner zuständige Gericht

    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (vgl. BayObLGZ 1989, 235/238; 1991, 387/389; NJW-RR 2001, 646/647; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1993, 317/319; 2003 Nr. 32; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 281 Rn. 17 und 17 a).
  • BayObLG, 21.06.1989 - AR 1 Z 36/89
    Auszug aus BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (vgl. BayObLGZ 1989, 235/238; 1991, 387/389; NJW-RR 2001, 646/647; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 32/19

    Bindende Verweisung trotz übersehener Zuständigkeit

    Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn sich das Gericht - bewusst oder unbewusst - darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung die eigene Unzuständigkeit voraussetzt, bei offensichtlich gegebener eigener Zuständigkeit also nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002, a. a. O; Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003, 1Z AR 115/03, juris Rn. 14; Beschluss vom 9. September 1993, 1Z AR 25/93, BayObLGZ 1993, 317/319).
  • BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 26/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher eigener

    Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn sich das Gericht - bewusst oder unbewusst - darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung die eigene Unzuständigkeit voraussetzt, bei offensichtlich gegebener eigener Zuständigkeit also nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273; Beschluss vom 10. September 2002, a. a. O.; BayObLG, Beschluss vom 9. September 1993, 1Z AR 25/93, BayObLGZ 1993, 317/319; Beschluss vom 16. Oktober 2003, 1Z AR 115/03, juris Rn. 14).
  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 16/19

    Verweisungsbeschluss nicht willkürlich

    Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn sich das Gericht - bewusst oder unbewusst - darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung die eigene Unzuständigkeit voraussetzt, bei offensichtlich gegebener eigener Zuständigkeit also nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2002, a. a. O; Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003, 1Z AR 115/03, juris Rn. 14; Beschluss vom 9. September 1993, 1Z AR 25/93, BayObLGZ 1993, 317/319).
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